Zutritt zur Veranstaltung
Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket gestattet. Das Ticket ist beim Einlass vorzuzeigen (bei digitalen Tickets auf dem Smartphone oder ausgedruckt).
Gültigkeit der Tickets
Jedes Ticket berechtigt zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung und wird beim Einlass entwertet. Nach Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Identitätsprüfung
Der Veranstalter behält sich vor, beim Einlass eine Identitätsprüfung durchzuführen. In diesem Fall kann der Name auf dem Ticket mit einem gültigen Ausweisdokument abgeglichen werden.
Weitergabe von Tickets
Die Weitergabe von Tickets ist zulässig, sofern keine gewerbliche Weiterveräußerung erfolgt.
Der Veranstalter behält sich vor, Tickets für ungültig zu erklären, die im Rahmen eines unzulässigen gewerblichen Weiterverkaufs angeboten oder genutzt werden.
Einlassverweigerung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen den Einlass zu verweigern, insbesondere wenn:
- ein ungültiges, kopiertes oder bereits verwendetes Ticket vorliegt
- Sicherheitsbedenken bestehen
- gegen geltende Hausordnungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen wird
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, soweit gesetzlich zulässig.
Verspäteter Einlass
Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Einlass oder Erstattung. Ein späterer Einlass kann aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Absage oder Änderungen
Bei Absage der Veranstaltung wird der Ticketpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Änderungen im Programm, Ablauf oder bei der Besetzung der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern die Änderung für den Besucher zumutbar ist.
Hausrecht
Während der Veranstaltung gilt das Hausrecht des Veranstalters sowie des jeweiligen Veranstaltungsortes.